Häufige Fragen
Hier beantworten wir, was Verwaltungen und Unternehmen uns am häufigsten fragen.
Allgemein
Welche Arten von Immobilien betreuen Sie?
Unser Schwerpunkt sind Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Praxen, Geschäftsflächen, Einkaufszentren und Gewerbeobjekte. Wir arbeiten vor allem für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unser Schwerpunkt ist das Münsterland – unter anderem Dülmen, Münster, Coesfeld, Haltern am See, Lüdinghausen, Nottuln, Senden, Borken, Recklinghausen, Marl und Dorsten. Im Winterdienst sind wir zusätzlich bundesweit für unsere Kunden im Einsatz.
Ab wann bieten Sie Winterdienst an?
Unsere Winterdienstsaison läuft von November bis März. In dieser Zeit sind wir rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar und einsatzbereit.
Wie stellen Sie die Qualität sicher?
Mit geschultem Personal, regelmäßiger Fortbildung, festen Ansprechpartnern und klar definierten Leistungen.
Gibt es Rabatte für mehrere Objekte?
Ja. Kunden, die mehrere Objekte von uns betreuen lassen, erhalten besondere Konditionen – zum Beispiel Preisnachlässe oder individuelle Servicepakete. Außerdem bieten wir zum Saisonstart Frühbucher-Aktionen für den Winterdienst an.
Ist das Angebot unverbindlich?
Ja. Sie erhalten nach der Besichtigung ein unverbindliches Angebot und entscheiden in Ruhe.
Winterdienst
In welchem Zeitraum bieten Sie Winterdienst an?
Unsere Winterdienstsaison läuft von November bis März. In dieser Zeit sind wir rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit – auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten vor Saisonbeginn, also im Spätsommer oder Herbst. Dann können wir Ihr Objekt in Ruhe aufnehmen und in die Einsatzplanung aufnehmen, bevor der erste Frost kommt. Wer früh beauftragt, profitiert außerdem von unseren Frühbucher-Aktionen.
Bin ich mit einem Winterdienst-Vertrag von der Haftung befreit?
Die Räum- und Streupflicht wird auf uns übertragen. Eine Überwachungspflicht bleibt beim Auftraggeber – deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz, damit Sie die ordnungsgemäße Durchführung belegen können. Für eine rechtliche Einzelfallbewertung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Übernehmen Sie auch Industrie- und Logistikflächen?
Ja, darauf sind wir spezialisiert. Wir betreuen Flächen von ca. 150 m² bis 100.000 m², zum Beispiel Werksgelände, Logistikzentren, Kundenparkplätze, Hofflächen, Ladezonen und Zufahrten.
Sind Sie nur im Münsterland tätig?
Nein. Unser Firmensitz ist in Dülmen und unser Schwerpunkt das Münsterland. Im Winterdienst sind wir bundesweit für Sie im Einsatz – mit einem Vertrag und einem Ansprechpartner für alle Standorte.
Welche Streumittel verwenden Sie?
Das richtet sich nach der Fläche und den Vorgaben Ihrer Kommune. Viele Städte schränken Salz auf Gehwegen ein; dann setzen wir abstumpfende Streumittel ein. Wir stimmen das im Angebot mit Ihnen ab.
Gebäudereinigung
Welche Objekte reinigen Sie?
Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Arztpraxen, Geschäftsflächen und Gewerbeobjekte. Bei Spezialflächen sprechen Sie uns einfach an.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In den meisten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, bei stark frequentierten Häusern auch häufiger. Wir empfehlen ein Intervall passend zur Zahl der Parteien und zur Nutzung.
Übernehmen Sie auch einmalige Reinigungen?
Ja. Bauendreinigung, Sonderreinigung nach Auszug oder Haushaltsauflösung, Graffitientfernung und Pflastersteinreinigung bieten wir auch als Einzelauftrag an.
Kann ich Reinigung, Winterdienst und Grünpflege kombinieren?
Ja, und genau das macht es für Verwaltungen einfach: ein Vertragspartner, ein Ansprechpartner, eine Rechnung. Für Kunden mit mehreren Objekten bieten wir zudem besondere Konditionen.
Grünanlagenpflege
Wie oft wird der Rasen gemäht?
In der Wachstumszeit meist alle ein bis zwei Wochen, je nach Witterung und gewünschtem Erscheinungsbild. Den genauen Rhythmus legen wir im Pflegeplan fest.
Wann darf eine Hecke geschnitten werden?
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Starke Rückschnitte und Rodungen sind laut Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar zulässig.
Entsorgen Sie Grünschnitt und Laub?
Ja, die Entsorgung von Grünschnitt und Laub stimmen wir im Angebot mit Ihnen ab.
Pflegen Sie auch einzelne Flächen oder nur ganze Anlagen?
Beides. Wir übernehmen die komplette Außenanlage oder einzelne Leistungen wie Heckenschnitt oder Laubentfernung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage. Wir sehen uns Ihr Objekt an und erstellen ein unverbindliches Angebot.
- 02502 2267493Im Winterdienst 24 Stunden erreichbar
- info@emm-dienstleistungen.deAntwort per E-Mail oder Rückruf
- Weseler Straße 3, 48249 DülmenIm Münsterland zu Hause, im Winterdienst bundesweit
Frühbucher-Vorteil bis 31.10.2026